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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Mag. Evelyn Hedegger, handelnd unter „aveline.photography“, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Kund:innen“.
2. Diese AGB gelten für Fotoaufträge von Verbraucher:innen, insbesondere für Portrait-, Paar-, Familien-, Babybauch- und Newborn-Shootings.
3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote der Fotografin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform, durch eine schriftliche Buchungsbestätigung der Fotografin oder durch die Durchführung des Shootings zustande.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Die AGB werden den Kund:innen vor Vertragsabschluss in Textform auf dieser Website dauerhaft zugänglich gemacht.

III. Leistungen der Fotografin
1. Die Fotografin erbringt ihre Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und nach ihrem eigenen künstlerischen Ermessen.
2. Die Kund:innen kennen Stil, Bildsprache und Bearbeitungsstil der Fotografin aufgrund des Portfolios. Reklamationen, die ausschließlich auf einem abweichenden persönlichen Geschmack beruhen, begründen keinen Mangel.
3. Die Auswahl der auszuliefernden Bilder trifft die Fotografin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Rohdateien, unbearbeitete Dateien, Arbeitsdateien und nicht ausgewählte Bilder sind nicht Teil der geschuldeten Leistung und werden nicht herausgegeben.
5. Die Lieferfrist für die final bearbeiteten Bilder beträgt, sofern nicht anders vereinbart, bis zu 31 Kalendertage ab dem Shooting. Bei hoher Auslastung, Krankheit, Urlaub oder höherer Gewalt kann sich die Lieferfrist angemessen verlängern. Die Fotografin informiert die Kund:innen darüber zeitnah.
6. Die Übergabe, Freischaltung oder Übermittlung der final bearbeiteten Bilder erfolgt nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


IV. Mitwirkungspflichten der Kund:innen
1. Kund:innen sorgen für ihre rechtzeitige Anwesenheit am vereinbarten Shooting-Ort. Verspätungen verkürzen grundsätzlich die vereinbarte Shooting-Zeit, sofern die Fotografin den Termin nicht verlängern kann.
2. Kund:innen stellen sicher, dass sie über die erforderlichen Zustimmungen für den Shooting-Ort, beteiligte Personen, minderjährige Kinder und gegebenenfalls private Grundstücke verfügen.
3. Bei Shootings mit Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten für deren Begleitung und Beaufsichtigung verantwortlich. 4. Kund:innen informieren die Fotografin vor dem Shooting über besondere Umstände, die für die Durchführung relevant sein können, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Sicherheitsaspekte oder spezielle Wünsche.

V. Vergütung und Zahlung
1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die auf der Website ersichtlichen Preise. Zusätzliche Leistungen, zusätzliche Bilder, aufwendigere Retuschen, Fahrtkosten, Eintrittskosten, Parkgebühren, Versandkosten, Drucke oder sonstige Auslagen werden nur verrechnet, wenn sie im Angebot enthalten oder gesondert vereinbart wurden. 
2. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. 
3. Eine Anzahlung oder ein Akonto wird grundsätzlich nicht verlangt, bleibt der Fotografin jedoch vorbehalten.
4. Die Fotografin stellt nach Durchführung des Shootings beziehungsweise nach Erbringung der vereinbarten Leistung eine Rechnung aus. Die Rechnung wird schriftlich in elektronischer Form übermittelt (bspw. per E-Mail oder WhatsApp). 
5. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Bei elektronischer Übermittlung gilt die Rechnung mit dem Eingang im angegebenen E-Mail-Postfach bzw. über WhatsApp mittels Zustellungsnachweis als zugegangen, sofern die Kundin oder der Kunde nicht nachweist, dass ein Zugang aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten hat, nicht möglich war. 
6. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der vollständige Eingang des Rechnungsbetrags auf dem von der Fotografin angegebenen Konto. 
7. Nach Ablauf der Zahlungsfrist geraten Kund:innen ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Die Fotografin ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen sowie notwendige und angemessene Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere angemessene Mahnkosten, geltend zu machen. 
8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags ist die Fotografin berechtigt, die Übergabe, Freischaltung oder Übermittlung der bearbeiteten Bilder zurückzuhalten. Nutzungsrechte an den Bildern werden erst nachvollständigem Zahlungseingang eingeräumt. 
9. Zahlungen sind per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde. 
10. Einwendungen gegen eine Rechnung sind der Fotografin innerhalb angemessener Frist schriftlich mitzuteilen. Der unbestrittene Teil der Rechnung bleibt innerhalb der Zahlungsfrist fällig.


VI. Terminverschiebung und Absage
1. Terminverschiebungen oder Absagen sind der Fotografin so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen.
2. Bei Krankheit, höherer Gewalt, ungünstigen Witterungsverhältnissen bei geplanten Outdoor-Shootings oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unzumutbar machen, bemühen sich die Vertragsparteien um einen Ersatztermin.
3. Kann die Fotografin den vereinbarten Termin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, nicht wahrnehmen, bemüht sie sich – soweit möglich – um einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche der Kund:innen bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fotografin.
4. Bei einer Absage durch Kund:innen können bereits angefallene, nachweisbare und nicht mehr stornierbare Kosten in Rechnung gestellt werden. Eine im Angebot individuell vereinbarte Stornoregelung bleibt davon unberührt.
5. Nimmt eine andere Kundin oder ein anderer Kunde den abgesagten Termin zu denselben Konditionen verbindlich wahr, werden für den frei gewordenen Termin keine weiteren Ausfallkosten verrechnet; bereits entstandene, nicht ersetzbare Auslagen bleiben davon unberührt.

VII. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Die Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Urheberin der Bilder ist Mag. Evelyn Hedegger, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Nach vollständiger Bezahlung erhalten Kund:innen für die gelieferten Bilder ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.
3. Die private Nutzung umfasst insbesondere das Speichern, Ausdrucken, Verschenken im privaten Kreis sowie die private Veröffentlichung auf eigenen Social-Media-Profilen.
4. Bei einer Veröffentlichung auf Social Media ist eine Namensnennung „© aveline.photography“ oder eine Verlinkung auf das Instagram-Profil der Fotografin verpflichtend.
5. Eine gewerbliche, redaktionelle, werbliche oder sonstige kommerzielleNutzung der Bilder, insbesondere durch Unternehmen, Selbstständige, Kooperationspartner:innen oder Dienstleister:innen, bedarf einer gesonderten schriftlichen Nutzungsvereinbarung.
6. Wesentliche Bearbeitungen, Verfremdungen, Filter, Montagen oder sonstige Änderungen der Bilder bedürfen der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Davon ausgenommen sind technisch notwendige Zuschnitte für private Social-Media-Formate, sofern Bildaussage und Urheberbezeichnung nicht beeinträchtigt werden.
7. Die Weitergabe von Bildern an Dritte zur kommerziellen Nutzung oder deren Verkauf ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.

VIII. Verwendung von Bildern durch die Fotografin
1. Eine Verwendung von Bildern, auf denen Kund:innen oder andere Personen erkennbar sind, für Portfolio, Website, Social Media, Printprodukte, Ausstellungen, Wettbewerbe oder sonstige Eigenwerbung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.
2. Die Entscheidung über eine Einwilligung zur Veröffentlichung hat keinen Einfluss auf den Abschluss oder die Durchführung des Fotoauftrags.
3. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bereits bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
4. Bei minderjährigen Personen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

IX. Haftung
1. Die Fotografin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftung für Personenschäden sowie für Ansprüche, die nach zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen, bleibt unberührt.
4. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen der Kund:innen während des Shootings ist eine Haftung der Fotografin grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Die Fotografin haftet nicht für Umstände, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere Witterung, Verkehrsbehinderungen, Krankheit von beteiligten Personen, Ausfall einer Location oder technische Störungen durch Dritte, sofern sie diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

X. Verlust und Beschädigung 
1. Die Fotografin trifft angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen, um die während des Shootings angefertigten Bilddateien bis zur Übergabe an die Kund:innen zu sichern. 
2. Kommt es vor der Bildübergabe zu einem Verlust oder einer Beschädigung von Bilddateien aufgrund eines von der Fotografin zu vertretenden Umstands, wird die Fotografin – soweit dies möglich und zumutbar ist – einen Ersatztermin zur Wiederholung des Shootings anbieten
.  
3. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung haftet die Fotografin – aus welchem Rechtstitel auch immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen den Kund:innen nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistent:innen, Visagist:innen und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

4. Für Bildverluste oder Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, nicht von der Fotografin zu vertretende technische Störungen, Ausfall von Speichermedien trotz angemessener Datensicherung oder sonstige nicht von ihr zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, haftet die Fotografin nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

XI. Aufbewahrung und Archivierung
1. Die Fotografin bewahrt Bilddaten und Kund:innen-Galerien grundsätzlich für 12 Monate ab Bildübergabe auf.
2. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung, Sicherung oder Archivierung der Bilddateien. Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien rechtzeitig zu sichern.
3. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen, bleiben unberührt.

XII. Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften
1. Diese Regelung gilt nur für Verträge mit Verbraucher:innen, die im Fernabsatz, etwa per E-Mail, Telefon oder über ein Online-Buchungssystem oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.
2. Verbraucher:innen haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. der Angebotsannahme.
3. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung per Post oder E-Mail an die im Impressum angeführten Kontaktdaten der Fotografin zu senden.
4. Verlangen Kund:innen ausdrücklich, dass die Fotografin vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt und treten sie danach zurück, ist ein angemessener Betrag für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.
5. Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn die Kund:innen zuvor ausdrücklich verlangt haben, dass die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt und bestätigt haben, dass sie bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Rücktrittsrecht verlieren.
6. Bei der Bereitstellung digitaler Bilddateien vor Ablauf der Rücktrittsfrist ist eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Bereitstellung und die Bestätigung über den Verlust des Rücktrittsrechts erforderlich.

XIII. Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO
1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Anfrage, Buchung, Fotoauftrag, Rechnungslegung, Bildübergabe und Kundengalerien sind in der Datenschutzerklärung von aveline.photography enthalten. 
2. Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar: Datenschutzerklärung
3. Die für Anfrage, Buchung, Vertrag, Rechnung und Bildübergabe erforderlichen Angaben sind notwendig, um den Fotoauftrag durchführen und abrechnen zu können. Ohne diese Daten kann ein Vertrag gegebenenfalls nicht abgeschlossen oder nicht vollständig durchgeführt werden. 
4. Eine Verwendung von Bildern, auf denen Kund:innen oder andere Personen erkennbar sind, für Portfolio, Website, Social Media, Printprodukte oder sonstige Werbezwecke erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.

XIV. Schlussbestimmungen
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Änderungen und Ergänzungen eines konkreten Fotoauftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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